Lohnfortzahlungsversicherung

Während der Arbeitsunfähigkeit erhalten ArbeitnehmerInnen für längstens sechs Wochen von Beginn der Arbeitsunfähigkeit an ihr regelmäßiges Entgelt zu hundert Prozent fortgezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob sie infolge eines Arbeitsunfalls oder einer sonstigen Erkrankung nicht arbeitsfähig sind. Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz erhalten 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung (12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) ein Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Nettoverdienstes.)

Umlage U1                       ab 01.09.20      bis 31.08.20
Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen            
bei Krankheit
          
           
Ermäßigter Umlagesatz*          1,8 v. H.              1,5 v. H.
           
           
Allgemeiner Umlagesatz**       2,2 v. H.             1,8 v. H.
           
           
Erhöhter Umlagesatz***          4,1 v. H.             3,4 v. H.
        
         
*     Erstattung 50 v. H. inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile

**   Erstattung 60 v. H. inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile

*** Erstattung 80 v. H. inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile

 


Umlage U2               ab 01.01.21      bis 31.12.20
Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen
bei Schwangerschaft und Mutterschaft          
           
Erstattung 100 %          0,49 v. H.               0,4 v. H.

zzgl. 20 % als pauschale Abgeltung der Arbeitgeberbeitragsanteile bei Beschäftigungsverbot
Mehr Informationen

Internet: www.bkk-aag.de oder Hotline: (01801)255 539